Katzenhaltung – Was sind Mindestanforderungen

Die 2. Tierhaltungsverordnung, Fassung vom 06.05.2020 schreibt folgende . Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen

(1) Katzen dürfen nicht in Käfigen. gehalten werden. Eine Ausnahme stellt die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung dar.

(2) Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt

(3) Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich vorhanden sein.

(4) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen erforderlich ist. Ist dies der Fall, so dürfen die Wurfgeschwister nicht vor dem Alter von acht Wochen getrennt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.

(5) Die Katzen sind in ausreichender Menge mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen.

(6) Räumen in denen Katzen gehalten werden sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden, die entsprechend sauber zu halten sind.

(7) Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden.

(8) Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.

(9) Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.

(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.

(11) Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.

2. Tierhaltungsverordnung, Fassung vom 06.05.2020

Das Fensterbrett ist für Katzen ein beliebter Ort während des Tages, weil da fliegen Vögel vorbei, da sieht man den Nachbarshund Gassi gehen, da ist jede Menge los. Vorallem beim Fenster spiegelt sich alles so schön.

Gerade in den Sommermonaten, oder beim Lüften im Winter besteht die Gefahr eines Fenstersturzes und so hat der Unternehmer und Autor Peter Havel mit seinem Handelsbetrieb „GELSENGITTER-NOTRUF“ jetzt ein umfassendes Paket für Katzenhalter gestaltet, welches Insektenschutz mit Katzensturzsicherung verbindet und auch im Winter für ausreichenden Schutz sorgt.

Die Antwort ist PETSCREEN. Ein reißfestes Fiberglassgewebe, gepaart mit sicherer Verankerung im Fensterahmen. Bei 156kg Reißfestigkeit sind selbst für großen Hauskatzen geschützt. Dennoch ist die Durchsichtigkeit und auch die Durchlässigkeit gewährleistet.

Mia und Chip bei Ihrer „Fenster“ – Fernseher

Insbesondere bei kleinen verspielten Katzen sind Fenstersicherungen wichtig. Jeder Maikäfer ist da interessant.

Die kleine Daisy

Aber auch bei älteren Katzen ist der Jagdtrieb vorhanden.

Wichtig dabei ist, dass dies ganze vermieterfreundlich gestaltet ist, d.h. ohne Schrauben.

Verdrehbare Metallexzenter mit Nieten sorgen für Sicherheit

Auch kann GELSENGITTER-NOTRUF sie beraten, wie sie Ihre Balkone sicher gestalten können

Peter Havel / Eigenwerbung